AGB für ShopVoice, ein reines B2B Angebot
Anbieter: Das Angebot „ShopVoice“ wird gemeinschaftlich betrieben von

und

Im Folgenden werden diese gemeinsam als „Anbieter“ oder „ShopVoice“ bezeichnet.
§ 1 Geltungsbereich und B2B-Klausel
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Dienstleistung „ShopVoice“ zwischen dem Anbieter und dessen Kunden. ShopVoice richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB; ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Verbraucherschutzrechte und entsprechende Vorschriften finden auf diesen Vertrag keine Anwendung. Insbesondere besteht kein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen im Rahmen von ShopVoice, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Durch die Registrierung oder Bestellung bestätigt der Kunde zugleich, dass er Unternehmer ist und diese AGB als Vertragsbestandteil akzeptiert.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung des KI-basierten Telefonassistenten „ShopVoice“ als Software-as-a-Service („SaaS“). Der Anbieter ermöglicht es dem Kunden, eingehende Telefonanrufe über eine von ShopVoice bereitgestellte virtuelle Rufnummer automatisiert durch eine künstliche Intelligenz entgegennehmen und verarbeiten zu lassen. Der KI-Telefonassistent kann Anrufe annehmen, vordefinierte Auskünfte erteilen, Gespräche aufzeichnen (sofern vom Kunden aktiviert und rechtlich zulässig) und Anrufe an vom Kunden benannte Ziele weiterleiten.
Die technische Leistung wird über einen in Deutschland bzw. Österreich gehosteten Server erbracht. ShopVoice nutzt hierfür einen in der EU ansässigen technischen Zulieferer (derzeit z.B. Fonio.ai oder einen vergleichbaren Anbieter) für die Telefonie- und Plattformdienste, welcher DSGVO-konform arbeitet. Zusätzlich zum Kernservice kann der Anbieter dem Kunden optionale Zusatzleistungen wie Einrichtungshilfe, Konfigurationsunterstützung oder Beratungsleistungen gegen gesondertes Entgelt anbieten.
§ 3 Vertragsschluss und Testphase
Der Vertrag über die Nutzung von ShopVoice kommt durch Bestellung des Kunden und Annahme durch den Anbieter zustande. Die Bestellung erfolgt in der Regel online über die Website (www.shopvoice.de), indem der Kunde ein Leistungspaket auswählt, seine Unternehmensdaten eingibt, diese AGB akzeptiert und den Bestellvorgang abschließt. Der Anbieter kann die Annahme des Vertrags entweder ausdrücklich (z.B. durch Bestätigungs-E-Mail) oder durch Bereitstellung der Leistung (Freischaltung des Dienstes) erklären.
Einige Leistungspakete beinhalten eine kostenlose Testphase von 7 bzw. 30 Tagen, in der der Kunde ShopVoice unverbindlich testen kann. Während der Testphase fallen keine Grundgebühren an. Sofern der Vertrag nicht spätestens zum Ende der Testphase vom Kunden in Textform (z.B. per E-Mail) gekündigt wird, geht der Vertrag nach Ablauf der Testzeit automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Einer gesonderten Erklärung bedarf es für diese Umwandlung nicht. Die Testphase kann vom Kunden jederzeit vorzeitig beendet werden, indem er eine Kündigung erklärt; eine Kündigungsfrist während der Testphase besteht nicht.
Nach Ablauf der Testphase (oder unmittelbar ab Vertragsschluss, sofern keine Testphase vereinbart ist) beginnt die reguläre Vertragslaufzeit, und die Zahlungspflicht für das gewählte Leistungspaket gemäß § 4 dieser AGB tritt ein.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise für ShopVoice-Leistungspakete und Dienste verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe; der Kunde kann im Bestellprozess aus den von Stripe unterstützten Zahlungsmethoden wählen (z.B. Kredit-/Debitkarte, Klarna Sofortüberweisung, Apple Pay, Stripe Link). Monatliche Abonnementgebühren werden grundsätzlich im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig, jährliche Abonnements im Voraus für die jeweilige 12-Monats-Laufzeit. Der Kunde ermächtigt den Anbieter bzw. Stripe, alle im Rahmen des Vertrags anfallenden Entgelte bei Fälligkeit von dem angegebenen Zahlungsmittel abzubuchen.
Zusätzlich zu den Grundgebühren können variable Nutzungsentgelte anfallen, insbesondere für verbrauchsabhängige Leistungen wie Gesprächsminuten, Verbindungskosten für Weiterleitungen oder ähnliche nutzungsbasierte Kosten. Solche Nutzungsentgelte werden monatlich nachträglich ermittelt und dem Kunden in Rechnung gestellt bzw. automatisch über das hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen.
Rechnungen stellt der Anbieter dem Kunden in elektronischer Form (per E-Mail oder über das Kundenkonto) zur Verfügung. Zahlungen gelten als erfolgt, sobald der entsprechende Betrag dem Konto des Anbieters gutgeschrieben wurde. Schlägt eine Abbuchung fehl oder gerät der Kunde anderweitig in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, nach Mahnung den Zugang zu ShopVoice bis zum Zahlungseingang zu sperren. Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB); der Anbieter ist insbesondere berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu verlangen.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
Die Verträge über ShopVoice laufen je nach gewähltem Abonnementmodell entweder auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Abrechnung oder mit fester jährlicher Laufzeit:
- Monatlich kündbare Verträge: Bei monatlicher Abrechnung verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um einen weiteren Monat, sofern er nicht vom Kunden oder Anbieter mit einer Frist von 7 Tagen zum Monatsende gekündigt wird.
- Jährlich laufende Verträge: Bei einer festen jährlichen Laufzeit verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der anfänglichen 12-Monats-Periode jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
Die Kündigung des Vertrags kann schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) gegenüber der jeweils anderen Partei erklärt werden. Sofern der Anbieter eine elektronische Kündigungsfunktion im Kundenkonto zur Verfügung stellt, kann die Kündigung auch auf diesem Wege erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den fristgerechten Zugang der Kündigungserklärung beim Vertragspartner an.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in erheblichem Verzug ist, schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten oder geltende Gesetze verstößt, oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung durch den Anbieter besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte.
§ 6 Leistungsbereitstellung, Wartung und Verfügbarkeit
Der Anbieter stellt dem Kunden nach Vertragsschluss die vereinbarten Leistungen bereit. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung eines Zugangs zur ShopVoice-Plattform (z.B. Web-Interface) und die Zuteilung einer virtuellen Telefonnummer für den KI-Telefonassistenten. Der Anbieter ist berechtigt, die technische Ausgestaltung des Dienstes nach eigenem Ermessen zu ändern oder zu verbessern, solange dadurch keine wesentliche Beeinträchtigung der vertraglich zugesicherten Funktionalitäten für den Kunden eintritt.
Der Anbieter strebt eine hohe Verfügbarkeit des ShopVoice-Dienstes an, übernimmt jedoch keine Gewähr für eine ununterbrochene Erreichbarkeit. Die Verfügbarkeit kann insbesondere von Faktoren abhängen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z.B. Störungen des Telefonnetzes oder des Internetzugangs). Vereinbarte Service Level (SLA) bestehen nicht, sofern nicht ausdrücklich in einem separaten Vertrag festgelegt.
Der Anbieter behält sich zeitweilige Einschränkungen oder Unterbrechungen des Dienstes aufgrund von Wartungsarbeiten, Updates oder technischen Störungen vor. Geplante Wartungsfenster wird der Anbieter – soweit möglich – rechtzeitig vorher ankündigen und nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchführen. Vorübergehende Leistungsausfälle aus den genannten Gründen gelten als vertragsgemäß, sofern sie in einem angemessenen Rahmen bleiben.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, damit der Anbieter die vertraglichen Leistungen ordnungsgemäß erbringen kann. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde:
- im Bestellprozess und während der Vertragslaufzeit seine Unternehmens- und Kontaktdaten wahrheitsgemäß und aktuell anzugeben sowie dem Anbieter etwaige Änderungen unverzüglich mitzuteilen;
- sicherzustellen, dass die technischen Voraussetzungen für die Nutzung von ShopVoice erfüllt sind (insbesondere eine stabile Internetverbindung und ggf. kompatible Endgeräte für den Zugriff auf die Plattform bzw. Entgegennahme weitergeleiteter Anrufe);
- Zugangsdaten und Login-Informationen vertraulich zu behandeln, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und den Anbieter unverzüglich zu informieren, falls ein Missbrauchsverdacht besteht;
- alle Handlungen zu unterlassen, welche die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der ShopVoice-Dienste gefährden könnten, und den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen (insbesondere keine rechtswidrigen, belästigenden oder die Rechte Dritter verletzenden Inhalte übermitteln oder abspielen zu lassen);
- im Rahmen der Nutzung von ShopVoice die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere solche des Datenschutz- und ggf. des Telekommunikationsrechts (z.B. Pflicht zur vorherigen Information der Gesprächspartner bei Aufzeichnung von Telefonaten);
- notwendige Einwilligungen Dritter einzuholen, sofern der Kunde Daten Dritter über ShopVoice verarbeiten lässt (z.B. Zustimmung von Anrufern zur Gesprächsaufzeichnung, siehe § 8);
- dem Anbieter bzw. dessen Beauftragten alle Informationen bereitzustellen, die für die Einrichtung und Erbringung des Dienstes erforderlich sind (z.B. Konfigurationswünsche, Ansagetexte, Weiterleitungsrufnummern).
§ 8 Nutzung des Dienstes und Verantwortung bei Gesprächsaufzeichnung
ShopVoice bietet dem Kunden optional die Möglichkeit, Telefongespräche über den KI-Assistenten aufzuzeichnen und zu speichern. Die Entscheidung über die Aktivierung dieser Funktion liegt beim Kunden. Der Anbieter kann auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden die technische Einrichtung der Aufzeichnungsfunktion über seinen Telekommunikations-Partner im Namen des Kunden vornehmen.
Der Kunde ist alleine dafür verantwortlich, bei Nutzung der Aufzeichnungsfunktion alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Insbesondere hat er vor Beginn der Aufnahme die Einwilligung aller beteiligten Gesprächsteilnehmer einzuholen oder zumindest eine gesetzlich zulässige Form der Vorab-Information sicherzustellen. ShopVoice stellt hierfür auf Wunsch eine Funktion bereit, die zu Gesprächsbeginn automatisiert einen Hinweis auf die Aufzeichnung abspielt. Es obliegt dem Kunden, diese Funktion ordnungsgemäß zu konfigurieren und zu nutzen. Unterbleibt die Einholung einer erforderlichen Einwilligung, so ist die Aufzeichnung unverzüglich zu unterlassen bzw. zu beenden.
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Verstöße des Kunden gegen Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte infolge der Nutzung der Aufzeichnungsfunktion. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unrechtmäßigen Aufzeichnung von Telefongesprächen durch den Kunden resultieren.
§ 9 Datenschutz und Datenverarbeitung
Bei der Durchführung des Vertrags werden durch den Anbieter personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Kunden verarbeitet. Der Kunde bleibt Verantwortlicher („Data Controller“) im Sinne der DSGVO für sämtliche personenbezogenen Daten, die durch die Nutzung von ShopVoice erhoben, gespeichert oder verarbeitet werden (z.B. Inhalte von Telefongesprächen, Anruf-Metadaten, Kundendaten). Der Anbieter ist Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO und verarbeitet diese Daten ausschließlich zu dem Zweck, die vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen, und nur gemäß den Weisungen des Kunden.
Der Anbieter stellt sicher, dass alle personenbezogenen Daten innerhalb der Europäischen Union – vorzugsweise in Rechenzentren in Deutschland oder Österreich – gespeichert und verarbeitet werden. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer findet nicht statt, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig und mit dem Kunden abgestimmt.
Die Parteien werden – sofern gesetzlich erforderlich – einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) schließen. Ein entsprechender AVV wird vom Anbieter bereitgestellt und ist vom Kunden zu unterzeichnen (oder elektronisch zu bestätigen). Darin werden die Details der Datenverarbeitung, die vom Anbieter getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien im Einzelnen geregelt.
Der Anbieter ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die verarbeiteten personenbezogenen Daten vor Verlust, unbefugtem Zugriff und Missbrauch zu schützen. Mitarbeiter und Subunternehmer des Anbieters, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, sind zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften verpflichtet. Eine Verarbeitung der Kundendaten zu eigenen Zwecken des Anbieters oder eine Weitergabe an unberechtigte Dritte erfolgt nicht. Soweit der Anbieter Dritte (Unterauftragsverarbeiter) zur Leistungserbringung einsetzt, wird er diese vertraglich auf die Einhaltung der einschlägigen Datenschutzstandards verpflichten.
Ergänzend gelten die Datenschutzinformationen des Anbieters, abrufbar auf der Website des Anbieters.
§ 10 Haftung und Gewährleistung
Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Pflichten haftet der Anbieter nicht.
Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen. Der Anbieter haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, nicht erzielte Einsparungen oder sonstige Folgeschäden beim Kunden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Anbieters vor. Die Haftung für Verlust oder Verfälschung von Daten ist der Höhe nach beschränkt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.
Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass die ShopVoice-Dienste den spezifischen Anforderungen des Kunden genügen oder dass durch die Nutzung der Dienste ein bestimmter Erfolg erzielt wird. Soweit gesetzlich zulässig, sind Gewährleistungsrechte des Kunden ausgeschlossen. Der Kunde hat etwaige Mängel der Leistung dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen; der Anbieter wird daraufhin berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist beheben.
§ 11 Urheberrechte und Nutzungsrechte
Sämtliche Rechte an der Software, der Plattform, dem KI-Sprachsystem, den zugrundeliegenden Algorithmen, Dokumentationen sowie allen von ShopVoice bereitgestellten Inhalten oder Materialien liegen beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches (nicht exklusives), nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die ShopVoice-Dienste nach Maßgabe dieses Vertrags für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Eine über die vertraglich gestattete Nutzung hinausgehende Verwertung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung oder Weitergabe der Software oder von Teilen davon ist dem Kunden nicht gestattet.
Vom Anbieter dem Kunden ggf. bereitgestellte Unterlagen, Dokumentationen, Anleitungen oder Zugangsdaten dürfen ohne vorherige Zustimmung des Anbieters weder veröffentlicht noch Dritten zugänglich gemacht werden.
Sofern der Kunde eigene Inhalte (z.B. Ansagetexte, Audiodateien, Datenbanken mit Informationen für den Sprachassistenten) in das System einbringt oder dem Anbieter zur Einrichtung übergibt, sichert der Kunde zu, dass er hierfür sämtliche erforderlichen Rechte besitzt. Der Kunde räumt dem Anbieter und dessen Unterauftragnehmern ein auf die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht ein, diese Inhalte ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Die durch die Nutzung von ShopVoice generierten Daten und Inhalte (wie Gesprächsmitschnitte oder Transkripte von Telefonaten) verbleiben im Eigentum des Kunden; der Anbieter erlangt daran keine weitergehenden Rechte, soweit nicht für die Erbringung der Leistung erforderlich.
§ 12 Geheimhaltung und Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung dieses Vertragsverhältnisses jeweils bekannt werden, geheim zu halten und – vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Pflichten – ausschließlich für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Als vertrauliche Informationen gelten alle nicht öffentlich bekannten technischen, geschäftlichen oder sonstigen Informationen einer Partei, die der anderen Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich gemacht werden. Hierzu zählen insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Spezifikationen, Kundendaten, Inhalte aufgezeichneter Gespräche, Konzepte, Algorithmen, Zugangsdaten sowie alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund der Umstände der Überlassung als vertraulich anzusehen sind.
Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei bereits vor der Übermittlung nachweislich bekannt waren oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder werden, oder die der empfangenden Partei von dritter Seite rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung zugänglich gemacht werden.
Die Geheimhaltungspflichten der Parteien bestehen auch nach Beendigung des Vertrags fort. Gesetzliche Informations- oder Herausgabepflichten bleiben unberührt, sofern sie auf einer gesetzlichen Grundlage oder vollstreckbaren behördlichen Anordnung beruhen.
§ 13 Vertragsübertragung und Subunternehmer
Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag Dritte als Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen einzuschalten und Leistungen von Dritten zu beziehen. Insbesondere kann die technische Bereitstellung von Telefonie-Diensten über einen externen Telekommunikationsdienstleister erfolgen. Der Anbieter bleibt auch bei Beauftragung von Subunternehmern gegenüber dem Kunden für die Erfüllung der vertraglichen Hauptpflichten verantwortlich und stellt sicher, dass Subunternehmer zur Vertraulichkeit, Datensicherheit und Einhaltung dieser AGB verpflichtet werden.
Der Anbieter ist ferner berechtigt, diesen Vertrag mit dem Kunden sowie Rechte und Pflichten hieraus auf einen Dritten zu übertragen (z.B. im Fall einer Unternehmensübertragung oder Ausgliederung des Geschäftsbereichs ShopVoice). In einem solchen Fall wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig in Textform informieren. Ist der Kunde mit der Übertragung des Vertrags auf einen Dritten nicht einverstanden, so steht ihm das Recht zu, den Vertrag zum Zeitpunkt des Übergangs außerordentlich zu kündigen.
Der Kunde seinerseits ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen oder den Dienst durch Dritte nutzen zu lassen. Verstößt der Kunde hiergegen, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – München, Deutschland.
Der Kunde kann gegen Ansprüche des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen der Textform (z.B. E-Mail); mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Dies gilt auch für eine Änderung des Textformerfordernisses.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
§ 15 Besondere Hinweise
- Kein Notruf über ShopVoice: Die von ShopVoice bereitgestellte virtuelle Telefonnummer kann nicht für Notrufe (insbesondere Polizei 110 oder Feuerwehr/Rettung 112) genutzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, Endnutzern und Mitarbeitern, die gegebenenfalls mit der ShopVoice-Nummer telefonieren, diesen Umstand mitzuteilen und alternative Möglichkeiten für Notrufe bereitstellen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die daraus resultieren, dass ein Notruf über die ShopVoice-Nummer nicht abgesetzt werden konnte.
- Eingeschränkte Supportzeiten: Der Anbieter bietet Support für den ShopVoice-Dienst grundsätzlich nur während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 10:00 bis 15:00 Uhr, außer an Feiertagen) an. Außerhalb dieser Zeiten können Anfragen per E-Mail gestellt oder als Nachricht hinterlassen werden und werden am nächsten Werktag bearbeitet. Ein Anspruch auf sofortige Reaktion oder Problembehebung außerhalb der Supportzeiten besteht nicht.
- Technische Änderungen und Weiterentwicklung: Der Anbieter behält sich vor, den ShopVoice-Dienst laufend weiterzuentwickeln und technische Änderungen vorzunehmen, um ihn zu verbessern oder an neue Anforderungen anzupassen. Dabei kann es zu Änderungen im Funktionsumfang oder der Benutzeroberfläche kommen, sofern diese für den Kunden zumutbar sind und den vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigen. Über wesentliche Änderungen wird der Anbieter den Kunden informieren. Verbesserungen oder zumutbare Änderungen berechtigen den Kunden nicht zur Kündigung oder zu einer Minderung des Entgelts.
